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Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU*) sowie Unternehmen der Sozialen Ökonomie mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin deren Projekt oder Dienstleistung einen ausgeprägten Technologiebezug aufweist.

Das KMU muss rechtlich selbständig und die Tätigkeit auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein. Zu den Unternehmen der Sozialen Ökonomie zählen Unternehmen, deren Geschäftsmodell einen ökologischen, sozialen oder gesellschaftlichen Mehrwert bietet. Auch Unternehmen der Sozialen Ökonomie sind überwiegend am Markt tätig und auf die Erzielung von Markteinkommen im Wettbewerb mit anderen Anbietern ausgerichtet, wobei die Gewinnmaximierung kein primäres Ziel ist.

* KMU sind gemäß der EU-Definition Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro, die sich zu weniger als 25% des Kapitals in Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden, die ihrerseits diese Bedingungen nicht erfüllen (Ausnahme z. B. institutionelle Anleger).
Gefördert werden Designprojekte und -maßnahmen im Rahmen der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen bzw. zur erheblichen qualitativen Verbesserung bereits bestehender Produkte und Dienstleistungen. Die Designprojekte und -maßnahmen müssen einen Bezug zur angewandten Forschung und Entwicklung ausweisen.

Gefördert werden nur Dienstleistungen von Unternehmen der Designbranche, die rechtlich unabhängig vom antragstellenden Unternehmen sind oder von Hochschulen. Die Dienstleister müssen eine ausgewiesene Designkompetenz besitzen und ihren Sitz in Berlin oder Brandenburg haben. Die beauftragten Unternehmen, dazu gehören auch Einzelunternehmen, müssen über Erfahrung und Sachkompetenz verfügen; diese ist durch mindestens eine Referenz in einem vergleichbaren Gebiet nachzuweisen.

Es sind die zur Erbringung der Transferleistung erforderlichen Ausgabenpositionen (z. B. Personal, Material, Nutzungsentgelt) bis zur maximalen Höhe des vorher als angemessen anerkannten Projektvolumens, maximal die in der Förderrichtlinie unter Standardvariante genannten Beträge, förderfähig.

Beispiele für Berliner Designleistungen finden Sie unter:
http://www.berlin.de/projektzukunft/fileadmin/user_upload/pdf/sonstiges/Reader_ID_Berlin_IHK-Ausstellung.pdf
Zuschuss in Höhe von 70 % des Auftragsvolumens, jedoch maximal 15.000 Euro. Gefördert werden die Ausgaben für externe Entwurfsarbeiten sowie für weitere Leistungen des Designs wie Beratung, Konzeption, Projekt- und Designmanagement, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten. Dazu gehört auch das Interface- und Interactiondesign für neue softwarebasierte Produkte und Verfahren sowie Service Design.

Messe- und Ausstellungsdesign wird nur dann gefördert, wenn das Ziel ein selbständiges, wiederverwendbares Produkt ist. Das Design von Werbemitteln und Internetseiten wird nicht gefördert.

Der Transfer Bonus kann mit jeweils klar voneinander abgegrenzten Projekten mehrfach beantragt werden.
  • KMU oder Sozialunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin
  • Gewerbliche Unternehmen mit vorwiegend überregionalem Absatz, die nach den aktuell geltenden Regelungen der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionale Wirtschaftsstruktur« förderfähige Tätigkeit ausüben
  • Unternehmen der Sozialen Ökonomie, sofern sie die Voraussetzungen nach den Ziffern 3.2 bis 3.5 der neuen Richtlinie erfüllen
  • Designprojekte und -maßnahmen, z.B. Maschinen, technische Geräte / Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und -einrichtungen / Erzeugnisse der Elektrotechnik, Elektronik, Rundfunk-, Fernseh- und Nachrichtentechnik / Formen, Modelle, Werkzeuge / Datenbe- und -verarbeitung / Informations- und Kommunikationsdienstleistungen
  • Gefördert werden Dienstleistungen von selbständigen Unternehmen der Designbranche oder von Hochschulen mit ausgewiesener Designkompetenz mit Sitz in Berlin oder Brandenburg
  • Designleistungen und -maßnahmen müssen einen Bezug zur angewandten Forschung und Entwicklung aufweisen
  • Welche designerischen Tätigkeiten im Einzelnen gefördert werden können >siehe Vergütungstarifvertrag Design der Allianz deutscher Designer (AGD). Die dort unter Nr. 134 - 143 aufgeführten Tätigkeiten gelten beispielhaft als zuschussfähig, soweit die Produkte innovativ sind
  • Projekt muss technisch umsetzbar erscheinen
  • Finanzierung des Gesamtvorhabens muss gesichert sein
  • Inanspruchnahme von De-minimis-Beihilfen darf in einem Dreijahreszeitraum nicht 300.000 Euro überschreiten
  • Projekt darf bei Antragstellung noch nicht begonnen sein
Anträge werden in einem zweistufigen Verfahren gestellt. Zunächst sind die in dem jeweiligen gültigen Antragsvordruck genannten Unterlagen (vor allem Leistungsbeschreibung, Vermerk zur Auftragsvergabe sowie ausgewähltes Angebot) einzureichen.

Anhand des Antrags und der beigefügten Unterlagen wird die Einhaltung der Fördervoraussetzungen (zukunft im zentrum GmbH, GRW-Fördervoraussetzung geprüft).

Wenn die formelle Prüfung des Antrags positiv abgeschlossen werden konnte, wird der Antrag mit der Leistungsbeschreibung und dem Angebot an die Gutachter weitergeleitet. Ggf. können vom Antragsteller Nachbesserungen vorgenommen werden.

Durch eine Mehrheitsentscheidung von drei externen Gutachtern ergeht der Bewilligungsbescheid oder der Ablehnungsbescheid.



Die Förderung des Transfer Bonus erfolgt auf der Grundlage der Richtlinien für das Programm »Transfer Bonus«, die sie hier als PDF-Datei herunterladen können.

Aktuelle Richtlinie:
Ebenfalls durch die Förderrichtlinien erfasst ist der Transfer BONUS zur Förderung von Wissens- und Technologietransfer in Berliner KMU. Weitere Informationen zum Transfer BONUS: https://www.transferbonus.de/

Gefördert werden nur Unternehmen, die nach den aktuellen Regelungen der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« (GRW) förderfähige Tätigkeiten ausüben. Unternehmen der Sozialen Ökonomie werden ebenso gefördert, sofern sie die Voraussetzungen nach den Ziffern 3.2 bis 3.5 der neuen Richtlinie erfüllen.
Die förderfähigen Tätigkeiten werden in der hier bereitgestellten Positivliste aufgeführt.

Werden die vom Unternehmen hergestellten Produkte bzw. erbrachten Dienstleistungen nicht in der Positivliste genannt, so kann bei der Entscheidung über die Förderfähigkeit auch der Primäreffekt (also ein bestehender oder angestrebter weitgehender überregionaler Absatz) einbezogen werden.

Nicht förderfähige Tätigkeiten finden sich in der Negativliste:
Negativliste zu GRW (Ausschluss von der Förderung) Die aktuelle Haushaltsordnung des Landes Berlin finden Sie hier:
www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/

Innovative Produkte aus den Bereichen gemäß »Vergütungstarifvertrag Design der Allianz deutscher Designer« sind förderfähig. Einen Auszug des Tarifvertrages können Sie hier herunterladen.

Bei den Zuschüssen handelt es sich um eine »De-minimis«-Beihilfe gemäß der Beihilferegelung der Europäischen Union. Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen.
(Amtsblatt EU L 352, 24.12.2013, S.1; De-minimis-Verordnung)
20131218 De-minimis VO EU 1407/2013

Ab dem 01.01.2024 gilt die De-minimis-Verordnung 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023